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BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - kurz: BilMoG - steht die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit 1985 an. Das Gesetz wird für Unternehmen erstmalig Anwendung finden, deren Geschäftsjahre nach dem 31.12.2008 beginnen.


Ziel des Gesetzes ist insbesondere
• eine Kostensenkung und Deregulierung für kleine und mittlere Unternehmen,
• die Verbesserung der Aussagekraft des handels-rechtlichen Jahresabschlusses,
• die Schaffung eines HGB, dass dauerhaft und voll-wertig in den Wettbewerb mit dem IFRS treten kann und soll,
• die Wahrung der Ausschüttungs- und Steuer-bemessungsfunktion des handelsrechtlichen Jah-resabschlusses.


Daneben sind Erleichterungen und Entlastungen für die Unternehmen vorgesehen: Durch höhere Schwellenwerte für die Abgrenzung von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften sollen künftig mehr Unternehmen die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch nehmen können.


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz:


http://www.bmj.de/enid/83090c94f82eb5a755560c6e5fd 23d46,0/Handels-_u__Wirtschaftsrecht

/Bilanzrechtsmodernisierung_1ez.html