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MoMiG

 

Die GmbH-Reform durch das MoMiG

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde von der Regierung im Mai 2007 bereits beschlossen. Das Gesetz wird zum 01. November 2008 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es insbesondere die Unternehmens-rechtsform „GmbH“ zu modernisieren. Eine wesentliche Neuerung ist die Schaffung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Hier wurde ein deutsches Pendant zur britischen Limited geschaffen. Ein weiterer Punkt ist die wesentlich erleichterte Gründung der Unternehmergesellschaft ab 1 €. In den Folgejahren sind dann aus den Jahresüberschüssen Rücklagen bis zum Erreichen der „klassischen“ Mindestkapitalgrenze der GmbH in Höhe von T€ 25 zu bilden.


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz:


http://www.bmj.de/enid/83090c94f82eb5a755560c6

e5fd23d46,0/Handels_u__Wirtschaftsrecht/Gesellschaftsrecht_4a.html